Hotel Bauernschänke Deutsch English
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1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn beide Parteien Ihre Willenserklärung schriftlich-mündlich bestätigt haben.

2. Der Vertrag verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig wie lange er geschlossen wird.

3. Vertragänderungen, Rücktritte mündlicher oder schriftlicher Art bedürfen ausdrücklich der Zustimmung beider Parteien.
Soweit eine schriftliche Vereinbarung nicht getroffen wurde, bleibt der Gast verfplichtet bei Nichtinanspruchnahme der Leistung
den vereinbarten Preis zu Zahlen abzüglich des Hotels ersparten Aufwendungen:
(Die ersparten Aufwendungen werden mit 20% abgezogen)

4. Anreisen später als 19:00 sind schriftlich oder mündlich zu bestätigen, andernfalls kann das Zimmer andersweitig vergeben werden ohne das der Hotelier dafür haften muß. Ebenso sind Anreisen später als die Öffnungszeiten zu bestätigen, mündlich/schriftlich, um eine verbindliche Reservierungs zu gewährleisten.
Bei Mißachtung kann das Hotel Schandensersatz verlangen.

5. Haustiere, Hunde sind Anmeldepflichtig und bedürfen der Zustimmung des Hotels, andernfalls können diese ausgewiesen werden.

6. Parkplätze werden auf eigene Gefahr genutzt!
Diebstahl bzw. Beschädigungen werden nicht vom Hotel ersetzt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.


Stand 01. Januar 20010

 

 
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